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Verkehrsregelung während des ÖFB-Cup-Finales 2023

Am 30. April findet im Wörtherseestadion in Klagenfurt am Wörthersee das Finale des ÖFB-Cups statt. Aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl sowie eines Fanmarsches wird es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Eine zeitgerechte Anreise wird empfohlen.

Verkehrsmaßnahmen

Ab 08:00 Uhr wird ein Halte- und Parkverbot für Pkw für die gesamte Maximilianstraße und die Siebenhügelstraße bis zur Maria-Platzer-Straße verfügt.


Ab 12:00 Uhr werden folgende Straßen gesperrt:
• Siebenhügelstraße zwischen Maria-Platzer-Straße und Südring
• Südring ab Waidmannsdorfer Straße in Richtung Westen. Eine Zufahrt ist nur für Fußballfans mit einem Ticket für den Rapid-Sektor möglich.

Ab 14:00 Uhr ist mit zumindest temporären Sperren der Villacher Straße zwischen Minimundus und Kohldorfer Straße zu rechnen.
Aufgrund der Veranstaltung Wörthersee Autofrei ist der Südring vom Minimundus bis zur Wörthersee Süduferstraße bis 16:00 Uhr gesperrt.

Ab 16:00 Uhr ist eine Zufahrt zum Stadion möglich.

Bei der Zufahrt zum Strandbad von der Autobahnabfahrt Klagenfurt West ist generell mit Verzögerungen zu rechnen. Eine Abfahrt vom Strandbad zur Autobahn ist immer möglich.


Parkmöglichkeiten für Fußballfans
Informationen über Parkmöglichkeiten können direkt auf der Seite des ÖFB abgerufen werden: Faninformationen-UNIQA-OeFB-Cup-Finale-2022-2023.pdf

Verkehrsbehinderungen durch Fanmarsch
Verkehrsbeschränkungen gibt es auch aufgrund eines Fanmarsches. Die Rapid-Fans treffen sich ab ca. 12:00 Uhr auf der Wiese gegenüber vom Minimundus. Ab ca. 16:30 Uhr marschieren die Fans über die Route Villacher Straße, Wilsonstraße, Nautilusweg, Kranzmayerstraße, Weihergasse zur Siebenhügelstraße ins Stadion. Geplantes Eintreffen im Stadion um ca. 17:30 Uhr.


Hinweis: Sicherheitsbereich gem. § 49a Abs. 1 SPG, Videoüberwachung
Die Landespolizeidirektion Kärnten verordnet gem. § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) einen Sicherheitsbereich am 30. April 2023, von 16:00 Uhr bis 1. Mai 2023, 02:00 Uhr, um die 28 Black Arena Klagenfurt (Wörthersee Stadion). Das Wörthersee Stadion in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Südring 207 sowie der Bereich innerhalb und einschließlich der Straßenzüge Siebenhügelstraße – Figarogasse – Radweg nach Osten zur Kranzmayerstraße – Kranzmayerstraße – Troyerstraße – Lackenweg – Kanalstraße – Hubertusstraße – Radweg zum Südring – Südring bis zur Glanfurtgasse einschließlich des südlich des Südringes gelegenen Parkplatzes – wird zum SICHERHEITSBEREICH im Sinne des § 49a Abs 1 SPG erklärt. (siehe Grafik).

© LPD Kärnten
© LPD Kärnten


Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach § 49a Abs. 2 SPG ermächtigt, einen Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er im Sicherheitsbereich gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 des Strafgesetzbuches begehen werde, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen und ihm das Betreten desselben zu verbieten.


Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich betritt, begeht gemäß § 84 Abs. 1 Zi. 5 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Gem. § 54 Abs. 5 SPG wurde seitens der Landespolizeidirektion Kärnten für den gesamten Sicherheitsbereich und für die Route des Fanmarsches – Rapid eine Videoüberwachung angeordnet.

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