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Am 08.05.2023 vereinbarte ein 44-jähriger Mann aus dem Bezirk Klagenfurt mit einem 28-jährigen ungarischen Staatsbürger den Verkauf von zwei Wohnwägen zu insgesamt mehr als € 8.000, -.

Es wurde eine Anzahlung vereinbart, und dass er den ersten Wohnwagen gleich mitnehmen könne. Der Restbetrag würde bei der Abholung des zweiten Wohnwagens beglichen werden.

Nachdem der zweite Wohnwagen abgeholt wurde und der Restbetrag nicht beglichen wurde, entstand dem 44-Jährigen ein Schaden in der Höhe von mehreren tausend Euro.

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