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Übertretung nach dem Waffengesetz

Im Zuge einer waffenpolizeilichen Verlässlichkeitsprüfung wurden am 6. Juni 2023 in einem Wohnhaus im Bezirk Klagenfurt-Land insgesamt 20 Waffen und mehr als 5000 Schuss Munition sichergestellt. Nach jetzigem Ermittlungsstand stehen alle Waffen im Besitz eines Kärntner Polizisten. Eine der sichergestellten Waffen ist ein Sturmgewehr (StG 77) mit verkürztem Lauf samt vier Magazinen mit jeweils 30 Schuss Munition. Die Überprüfung hat ergeben, dass diese Waffe im Jahr 2015 von der PI Wels-Pernau gestohlen wurde. Der Kärntner Polizist hat während des genannten Tatzeitraums auf dieser PI seinen Dienst verrichtet. Ob er die Waffe selbst gestohlen hat bzw. wie sie in seinem Besitz gelangt ist, ist derzeit noch ungeklärt – er selbst hat dazu bisher die Aussage verweigert.

Unter den 19 weiteren sichergestellten Waffen finden sich 10 Langwaffen, sowie 9 Faustfeuerwaffen. Er hat diese Waffen alle legal besessen, eine weitere registrierte Waffe – konkret eine Büchse – konnte allerdings bislang noch nicht aufgefunden werden. Alle sichergestellten Waffen, allen voran das StG 77, werden kriminaltechnisch untersucht.

Der Beamte wurde am 8. Juni 2023 vorläufig vom Dienst suspendiert, es wurde ein Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen. Es besteht zudem der Verdacht weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen, die derzeit ebenfalls geprüft werden. Er wird – unabhängig etwaiger weiterer Erkenntnisse – jedenfalls wegen des Besitzes des Sturmgewehrs nach § 50 Waffengesetz der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt werden.

Zitat Dionisio: „Es ist bedauerlich, dass ein Kärntner Polizist mit dem Diebstahl einer Dienstwaffe in Verbindung steht. Letztlich sind wir als Polizei aber froh, dass das gestohlene Sturmgewehr sichergestellt werden konnte. Ob diese Waffe eventuell mit Straftaten in Verbindung steht, wird die kriminaltechnische Überprüfung zeigen – es gibt bis dato aber keine Hinweise auf eine solche Verwendung.“

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